Angestellte müssen sich nun für Toilettengänge ausstempeln, das entschied das Gericht in Neuenburg. Die Community diskutiert.
Ein Arbeitgeber in Neuenburg hat von seinen Angestellten verlangt , sich auszustempeln, wenn sie die Toilette benutzen wollen. Das Kantonsgericht Neuenburg hat dem Arbeitgeber nun recht gegeben. Mehr zum Urteil liest du hier im Originalartikel . Die Meinung der Community geht weit auseinander. In diesem Kommentarartikel fassen wir die Reaktionen zusammen.
So meint Dividendenjägerin: «Sehr guter Gerichtsentscheid! Die Arbeiter müssen begreifen, dass auch Toilettenpausen das Unternehmen viel Geld kosten.» Auch Mr.SpiceXL argumentiert in diese Richtung: «Warum nicht? Es ist Zeit, die nicht gearbeitet wird, das heisst, sie wird bezahlt, aber der Arbeitgeber erhält davon keine Leistung.» Einige User sehen das Problem nicht nur bei Toilettenpausen, sondern in einer generell unproduktiven Zeitnutzung am Arbeitsplatz.
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