Jede Woche wählt unsere Redaktion ein geschichtsträchtiges Foto aus. Diese Woche: Ein Schnappschuss, der das Schweizer Urheberrecht veränderte. ThomasIsler
Es sei ein «ungewöhnlich schöner Schnappschuss», fanden die Zürcher Oberrichter, sahen aber nichts Einmaliges beim Einsatz fotografischer Gestaltungsmittel.
Dem widersprach das Bundesgericht: Es gehe doch hier nicht um den Einsatz fototechnischer Mittel, massgebend sei das erzielte Ergebnis. Und anders als ein «banales Knipsbild» könne eben auch ein Schnappschuss ein Werk im Rechtssinne sein. Bundesrichter haben bekanntlich das letzte Wort: Der Fotograf von Bob Marley durfte fortan auf den Schutz des Urheberrechts zählen.
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