Der Luzerner Kantonsrat hat strengere Kriterien für die Bewilligung von Tempo-30-Zonen beschlossen. Nimmt die Regierung alle auf, dürfte die SVP ihre Tempo-50-Initiative zurückziehen.
Der Luzerner Kantonsrat hat strengere Kriterien für die Bewilligung von Tempo-30-Zonen beschlossen. Nimmt die Regierung alle auf, dürfte die SVP ihre Tempo-50-Initiative zurückziehen.Damit die Behörden auf einer Kantonsstrasse durch ein Dorf im Kanton Luzern eine Tempo-30-Zone verfügen können, müssen strenge Kriterien erfüllt sein.
Unter den elf Anträgen befand sich auch jener, den Mitte-Sprecher Daniel Gasser aus Ebikon als «den wichtigsten überhaupt» bezeichnete: Die vom Kantonsrat beschlossenen strengeren Kriterien für die Bewilligung von Tempo-30-Abschnitten sollen in die Strassenverkehrsordnung aufgenommen werden. Bau-, Umwelt- und Wirtschaftsdirektor Fabian Peter war damit einverstanden, weil damit der SVP die Tür für den Rückzug ihrer Initiative offen stehe.
Ein Festhalten an der Initiative wäre laut Keller «dann wahrscheinlich, wenn die Beschlüsse des Parlaments mit der Verordnung nicht erfüllt werden». Und der Unternehmer aus Udligenswil ergänzt, die Forderungen der Initianten seien mit den überwiesenen Anträgen und damit strengeren Kriterien für die Einführung von Tempo-30-Strecken «weitgehend erfüllt».
Wann die Verordnung der Regierung vorliegt, ist gemäss dem zuständigen Bau-, Umwelt- und Wirtschaftsdepartement offen. Sicher sei: Die Arbeiten daran seien bereits im Gang und man wolle die Verordnung «möglichst schnell» in die Vernehmlassung schicken. «Möglichst schnell» heisse auf jeden Fall vor dem 18. Mai 2025, denn auf dieses Datum hat die Regierung die Abstimmung über die Tempo-50-Initiative terminiert.
Die französische Regierung von Premier Michel Barnier könnte heute vom Parlament gestürzt werden. Präsident Emmanuel Macron verliert zunehmend die Kontrolle über seine Politik.Copyright © Luzerner Zeitung. Alle Rechte vorbehalten. Eine Weiterverarbeitung, Wiederveröffentlichung oder dauerhafte Speicherung zu gewerblichen oder anderen Zwecken ohne vorherige ausdrückliche Erlaubnis von Luzerner Zeitung ist nicht gestattet.
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