Ein Bezirksgericht in Martigny hat eine 50-jährige Dänin wegen Urkundenfälschung zu einer bedingten Geldstrafe verurteilt. Die Frau täuschte zwischen 2012 und 2014 einen Notar und Banken, indem sie ihre Wohnung in Verbier an sich selbst weiterverkaufte, nachdem sie ihren Namen geändert hatte.
Das Bezirksgericht in Martigny hat eine heute 50-jährige Dänin wegen Urkundenfälschung zu einer bedingten Geldstrafe verurteilt. Die hoch verschuldete und im Kanton Basel-Stadt betriebene Frau täuschte zwischen 2012 und 2014 einen Notar und die Banken , indem sie ihre Wohnung in Verbier VS an sich selbst weiterverkaufte, nachdem sie in ihrem Heimatland den Namen geändert hatte.
Bank in der Kritik Die Anwälte des Notars wiederum vertraten die Ansicht, dass die involvierten Banken die Affäre hätten verhindern können. Laut «Le Matin Dimanche» hatten die Ermittlungen etwa ergeben, dass die Basler Raiffeisen-Angestellten den Trick mit der doppelten Identität durchaus erkannt und dennoch nicht interveniert hatten.
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