Der Vergleichsdienst muss sich registrieren lassen, hat das Bundesgericht entschieden. Comparis fürchtet, dass Google dadurch ein Vorteil entsteht.
Das Bundesverwaltungsgericht hat in seinem Urteil vom 5. Juli 2024 entschieden, dass sich der Onlinevergleichsdienst Comparis.ch AG als Versicherungsvermittler bei der Finanzmarktaufsicht registrieren lassen muss. Man akzeptiere das Urteil und unterstelle sich der Aufsicht, schreibt das Unternehmen nun in einer Mitteilung.
Laut der Finma ist die Arbeit von Comparis aber wegen der Möglichkeit, den Versicherern über die Website Offertenanfragen zukommen zu lassen, als Versicherungsvermittlung einzustufen. Nun hat das Bundesgericht der Finanzmarktaufsicht recht gegeben. Verliert Comparis gegenüber Google den Anschluss? Nun fürchtet die Vergleichsplattform, gegenüber US-Techgiganten benachteiligt zu sein. «Google & Co. sind nicht durch die Finma reguliert.
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