Das Zuger Kantonsgerichts hat entschieden, dass die Betreiberfirma des geschlossenen Cafés mehrere Tausend Franken an die Klägerin bezahlen muss.
Das geschlossene Café Neudorf taucht in juristischem Zusammenhang wieder auf.Oft werden sie beklagt, die fehlenden Beizen in der Gemeinde Cham. Mit einer von vielen ging es im Jahr 2024 zu Ende: Das Café Neudorf schloss am 31. Dezember seine Pforten.Dann kam der Hoffnungsschimmer: Neue Pächter übernahmen das Lokal und eröffneten es per Ende April 2024 erneut. Doch die Freude währte nicht lange.
Nun taucht der Firmenname in einem juristischen Zusammenhang wieder auf. Gemäss einem Entscheid des Kantonsgerichts Zug vom 16. Januar 2025 muss die Café Neudorf GmbH einer ehemaligen Angestellten zwei Netto-Monatslöhne aus dem Jahr 2023 bezahlen. Diese betragen zuzüglich Zins rund 5’700 Franken. Hinzu kommt eine Parteientschädigung von 1113 Franken, die die Beklagte zu bezahlen hat.
Punktegleich mit dem FC Lugano steht der FC Luzern derzeit auf Rang Zwei in der Tabelle. Was zeigt die Mannschaft von Mario Frick gegen die Luganesi?Noch eine Woche bis zur Wahl: Wie steht es um die Chancen der deutschen Parteien? Copyright © Luzerner Zeitung. Alle Rechte vorbehalten. Eine Weiterverarbeitung, Wiederveröffentlichung oder dauerhafte Speicherung zu gewerblichen oder anderen Zwecken ohne vorherige ausdrückliche Erlaubnis von Luzerner Zeitung ist nicht gestattet.
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