Der Bundesrat will die Zulassungsbedingungen zum Zivildienst verschärfen, um die Anzahl der Anmeldungen zu reduzieren. Besonders die zahlreichen Gesuche von Armeeangehörigen, die die Rekrutenschule bereits absolviert haben, sind problematisch. Die vorgeschlagenen Änderungen sehen mindestens 150 Zivildiensttage für RS-Absolventen, jährliche Einsatzpflicht und das Verbot der Zulassung für Personen, die ihren gesamten Militärdienst bereits erfüllt haben, vor. Diese Massnahmen sollen zu einer jährlichen Anzahl von etwa 4000 Zivildienstzulassungen führen, was laut Bundesrat langfristig zu weniger Einsatzpersonen und -tagen für die Gesellschaft führen würde.
Bundesrat will die Hürden für den Zivildienst erhöhen. An seiner Sitzung vom Mittwoch hat er die Botschaft zur Änderung des Zivildienst gesetzes verabschiedet. Die vorgeschlagene Änderung geht zurück auf eine Motion der SVP -Fraktion, welche das Parlament im März 2023 angenommen hat. Mit sechs Massnahmen soll die Anzahl der Zulassungen zum Zivildienst gesenkt werden. Diese blieben in absoluten Zahlen anhaltend hoch, schreibt die Landesregierung in einer Medienmitteilung.
Im Jahr 2023 waren es insgesamt 6754 Zulassungen. Der Bundesrat erachtet diese Anzahl als «problematisch», insbesondere die Anzahl Gesuche von Armeeangehörigen, welche die Rekrutenschule erfolgreich absolviert haben, sowie von Fachspezialisten und Kadern der Armee. Im Visier nimmt er Zulassungsgesuche, «die wesentlich durch andere Gründe als Gewissenskonflikte motiviert sind». Zwar stellt der Bundesrat die seit 2009 geltende «Tatbeweislösung» für die Zulassung zum Zivildienst ohne Beurteilung des Gewissenskonflikts nicht infrage. Doch er will die Anforderungen für Personen, die einen beträchtlichen Teil des Militärdienstes geleistet haben, erhöhen. Neu sollen alle Gesuchsteller nach bestandener Rekrutenschule mindestens 150 Zivildiensttage leisten müssen, unabhängig von der Anzahl verbleibender Diensttage. Ebenfalls muss ab der Zulassung zum Zivildienst jedes Jahr mindestens ein Einsatz geleistet werden. Wer während der RS ein Zulassungsgesuch stellt, muss seinen langen Zivildiensteinsatz im Kalenderjahr nach der rechtskräftigen Zulassung absolvieren. Militärdienstpflichtige, die bereits alle Ausbildungstage der Armee geleistet haben, sollen nicht mehr zum Zivildienst zugelassen werden. Damit soll verhindert werden, dass sie sich der Schiesspflicht entziehen können. Der Bundesrat rechnet damit, dass die Anzahl Zulassungen dank der vorgeschlagenen Massnahmen auf jährlich rund 4000 sinken wird. Längerfristig stehen damit laut Bundesrat weniger Personen und weniger Diensttage für die Einsätze des Zivildienstes zugunsten der Gesellschaft zur Verfügung. Wolle man die verfassungsrechtliche Vorgabe durchsetzen, dass keine Wahlfreiheit zwischen Militär- und Zivildienst besteht, sei dies jedoch hinzunehmen. Der Schweizerische Zivildienstverband Civiva kritisiert die bundesrätlichen Vorschläge in einem Communiqué als «massiven Angriff auf den Zivildienst». Er ruft das Parlament dazu auf, korrigierend einzugreifen. Die Vorschläge verletzen das Rechtsgleichheitsgebot. Eine Schwächung des Zivildienst erschwere die wichtigen und unentbehrlichen Leistungen der «Zivis». Dies wäre ein grosser Verlust für die Schweiz und würde die Gesellschaft als Ganzes schwächen, heisst es weiter
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