Nach der Revision des Sexualstrafrechts strebt der Bundesrat die Verbesserung der Unterstützung für Opfer von häuslicher und sexueller Gewalt an. Gleichzeitig sollen mehr Täter verurteilt werden.
Nach der Revision des Sexualstrafrechts will der Bundesrat nun die Hilfe für Opfer von häuslicher und sexueller Gewalt verbessern. Gleichzeitig sollen mehr Täter hinter Gitter kommen.Endlich kann SP- Bundesrat Beat Jans einmal über ein anderes Thema reden als über Asyl – über ein ebenso schwieriges zwar, aber auch eines, das seiner Partei wichtig ist: Die Hilfe für Opfer von häuslicher und sexueller Gewalt soll ausgebaut werden.
Der Bundesrat möchte die Rechte von Opfern von häuslicher und sexueller Gewalt stärken, wie Jans sagte. Die Hilfsangebote sollen ausgebaut werden. Denn das heutige Angebot auf kantonaler Ebene ist lückenhaft, wie der Bundesrat in seinem erläuternden Bericht festhält: Während einige Kantone ein System für eine spezialisierte medizinische Versorgung eingeführt hätten, existiere in anderen kein solches Angebot.
Welche zusätzlichen Kosten die Gesetzesrevision verursacht, konnte Jans am Mittwoch nicht beziffern. Es sei derzeit nicht möglich, die personellen und zeitlichen Auswirkungen auf die Kantone abzuschätzen, heisst es im Bericht. Wegen der neuen Regelung zu den rechtsmedizinischen Leistungen dürften die Kosten für die Soforthilfe steigen, welche die Kantone bezahlen. 2023 beliefen sich diese schweizweit auf 15,8 Millionen Franken.
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