Der Bundesrat hat die geänderten Mietrechtsvorschläge des Parlaments befürwortet. Die Änderungen sollen Missbrauch bei der Untervermietung verhindern und eine einfachere Nutzung von Liegenschaften bei Eigenbedarf ermöglichen.
Ihr Browser ist veraltet. Bitte aktualisieren Sie Ihren Browser auf die neueste Version, oder wechseln Sie auf einen anderen Browser wieDie Gegner sprechen vor der Abstimmung im November von einem «Angriff auf den Mieterschutz»: Der Bundesrat hält dagegen – obschon ihm die Überzeugung fehlt.
Vermieter könnten für Untervermietungen grosszügigere Bedingungen vereinbaren mit ihren Mietern, sagte Parmelin zur Vorlage. Untervermietungen von mehr als zwei Jahren Dauer blieben möglich, und es könnten – entsprechend einer solchen Vereinbarung – auch Mietwohnungen auf Plattformen ausgeschrieben werden.
Die Neuerung beim Eigenbedarf spielt laut Bundesrat in drei Fällen eine Rolle: Für die Sperrfrist für Kündigungen während und nach einem Rechtsstreit zwischen Vermieter und Mieter, nach dem Handwechsel einer Immobilie sowie bei Mieterstreckungen.
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