Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 6. Dezember 2024 die Grundsätze der technischen Umsetzung der neuen elektronischen Identität des Bundes (E-ID) festgelegt.
Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 6. Dezember 2024 die Grundsätze der technischen Umsetzung der neuen elektronischen Identität des Bundes festgelegt. Die Umsetzung soll in zwei Schritten erfolgen.
Derzeit ist geplant, die neue E-ID des Bundes im Jahr 2026 einzuführen. Um diesen Zeitplan einhalten zu können, arbeitet der Bund bereits jetzt an der technischen Umsetzung. Die Umsetzung beinhaltet sowohl die Entwicklung der E-ID als auch den Aufbau der für den Betrieb notwendigen Vertrauensinfrastruktur. An seiner Sitzung vom 6. Dezember 2024 hat der Bundesrat die Grundsätze für die technische Umsetzung festgelegt.
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