Bundesgericht: Swisscom muss Obwaldner 5G-Antenne abstellen

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Bundesgericht: Swisscom muss Obwaldner 5G-Antenne abstellen
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Schon 2019 rüstete die Swisscom eine ihrer Sendeanlagen für 5G um. Doch eigentlich wäre dafür ein Bewilligungsverfahren seitens der Gemeinde nötig gewesen.

Schon 2019 rüstete die Swisscom eine ihrer Sendeanlagen für 5G um. Doch eigentlich wäre dafür ein Bewilligungsverfahren seitens der Gemeinde nötig gewesen.Auch sollte die Anlage dadurch auf 5G vorbereitet werden.Umwelt

informierte 2019 das Bauamt von Sarnen darüber, dass die Swisscom Änderungen an einer Mobilfunkantenne in der Gemeinde vornehmen würde.Neben einer Umverteilung der Sendeleistung beabsichtigte der Betreiber, die bestehenden Antennen durch adaptive Antennen zu ersetzen, neue Frequenzen einzuführen und die Anlage

Die Immissionen würden laut Amt nicht zunehmen. Es handle sich somit um eine genehmigungsfreie Bagatelländerung. Da die Gemeinde nichts von sich hören liess, nahmMehrere Einwohner wandten sich daraufhin erfolglos an den Regierungsrat von Obwalden. Sie argumentierten, dass die Änderung zusätzliche Antennen, andere Sendediagramme und -leistungen sowie andere Frequenzbänder mit sich bringe.unterliegt die Änderung einer Anlage einer Baubewilligungspflicht.

Der Fall geht an die Gemeinde Sarnen zurück, damit sie ein Bewilligungsverfahren einleitet. Die Swisscom muss ihrerseits den Betrieb der Antenne einstellen.

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