5G-Antenne: Swisscom wird in Sarnen vom Bundesgericht zurückgepfiffen

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Eine Antenne, die bereits 2019 umgerüstet wurde, muss vorerst abgeschaltet werden. Für den Umbau einer Mobilfunkanlage hätte der Sarner Gemeinderat ein Bewilligungsverfahren durchführen müssen.

Eine Antenne, die bereits 2019 umgerüstet wurde, muss vorerst abgeschaltet werden. Für den Umbau einer Mobilfunkanlage hätte der Sarner Gemeinderat ein Bewilligungsverfahren durchführen müssen.Fünf Jahre lang haben zwei Privatpersonen gegen eine 5G-Mobilfunkanlage in Sarnen gekämpft. Nachdem sie sich beim Sarner Gemeinderat, dem Obwaldner Regierungsrat und dem Obwaldner Verwaltungsgericht erfolglos gewehrt hatten, erhielten sie jetzt recht.

Das passte einigen Anwohnern gar nicht. Als sie von der Aufrüstung Wind bekamen, reichten sie beim Gemeinderat Beschwerde ein. Sie verlangten ein nachträgliches Baubewilligungsverfahren und ein vorsorgliches Benützungsverbot. Das Bundesgericht befasste sich mit der Frage, ob es rechtskonform war, auf ein Baubewilligungsverfahren zu verzichten. Das Gericht stützt sich in seinem Urteil auf die Vernehmlassung des Bundesamtes für Umwelt . Gemäss des Bafu habe es zwar auf den Schutz vor nichtionisierender Strahlung keinen Einfluss, ob eine Antenne konventionell oder adaptiv betrieben werde oder über welche Mobilfunktechnologie die Antenne sende.

Das Urteil fällt aus Sicht der beiden Einsprecher erfreulich aus. Die Sache wird an den Sarner Gemeinderat zurückgewiesen mit dem Auftrag, ein Baubewilligungsverfahren durchzuführen. Bis die Bewilligung vorliegt, muss die Swisscom den Betrieb der Antennen zudem einstellen. Als Beschwerdegegnerin muss die Swisscom zudem die Verfahrenskosten von insgesamt rund 11’000 Franken zahlen.

Der neue Verwaltungsratspräsident der Luks-Gruppe heisst Martin Nufer. Im Gesundheitswesen hat er sich schon lange einen Namen gemacht – dafür ist er politisch ein unbeschriebenes Blatt.Copyright © Luzerner Zeitung. Alle Rechte vorbehalten. Eine Weiterverarbeitung, Wiederveröffentlichung oder dauerhafte Speicherung zu gewerblichen oder anderen Zwecken ohne vorherige ausdrückliche Erlaubnis von Luzerner Zeitung ist nicht gestattet.

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