Bundesgericht spricht Arzt im Sterbehilfe-Prozess frei

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Der Genfer Arzt Pierre Beck leistete vor drei Jahren nicht nur einem todkranken Mann Sterbehilfe, sondern auch dessen 86-jähriger Ehefrau, die sich bei guter Gesundheit befand. Dafür wurde der Genfer Arzt verurteilt. Er zog den Schuldspruch aber vor Bundesgericht weiter, das heute über den Fall geurteilt hat.

Die erste strafrechtliche Abteilung des Bundesgerichts hat mit vier zu einer Stimme die Beschwerde der Genfer Staatsanwaltschaft abgewiesen. Diese zog den Entscheid des Genfer Kantonsgerichts vom Februar 2023 an das höchste Schweizer Gericht.

Im Jahr 2017 hatte der Arzt einer 86-jährigen Frau, die bei guter Gesundheit war, aber zusammen mit ihrem schwerkranken Ehemann sterben wollte, Pentobarbital verschrieben. Pentobarbital wird in der Anästhesie und als Schlafmittel eingesetzt. Der Freispruch des Bundesgerichtes macht deutlich, wie gross die Freiheiten im Bereich Sterbehilfe sind. Will die Schweiz klare Leitlinien schaffen, muss sie gesellschaftlich verhandeln, welche Hilfe unter welchen Umständen legitim ist. Es gilt abzuwägen zwischen der Freiheit bis zum Lebensende und den Gefahren, der eine verletzliche Altersgruppe ausgesetzt wird.

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