Zwei Fälle von Blauzungenkrankheit im Kanton Thurgau bestätigt. Betroffen seien zwei Schafhaltungen in den Gemeinden Hüttwilen und Kemmental.
Zwei Fälle von Blauzungenkrankheit im Kanton Thurgau bestätigt. Betroffen seien zwei Schafhaltungen in den Gemeinden Hüttwilen und Kemmental.Im Kanton Thurgau sind zwei Fälle von Blauzungenkrankheit nachgewiesen worden. Betroffen seien zwei Schafhaltungen in den GemeindenUm einer weiteren Ausbreitung zu begegnen, seien die betroffenen Betriebe unter tierseuchenpolizeiliche Sperre gestellt worden, hiess es in der Mitteilung. Demnach sei dort Tierverkehr untersagt.
Die Blauzungenkrankheit ist eine Viruserkrankung der Wiederkäuer, die durch stechende Insekten übertragen wird. Betroffen sind in erster Linie Schafe und Rindvieh.Die infizierten Tiere im Thurgau leiden gemäss Veterinäramt nicht unter schweren Krankheitsverläufen. Eine Tötung sei deshalb aktuell nicht erforderlich.
Bei der Blauzungenkrankheit handelt es sich gemäss Tierseuchengesetzgebung um eine zu bekämpfende Tierseuche. Der Untertyp 3 des Virus wurde in der vergangenen Woche bei zwei Schafen im Kanton Jura und bei einem Schaf im Kanton Solothurn nachgewiesen. Ein Fall der meldepflichtigen Tierseuche wurde ausserdem bei einem Rind in der Waadt bekannt. Dies Variante breitet sich seit 2023 in Europa aus und hat nun von Norden her die Schweiz erreicht.Für den Menschen ist die Krankheit gemäss Thurgauer Veterinäramt nicht gefährlich. Eier, Fleisch und Milch könnten weiterhin bedenkenlos konsumiert werden.sei in der Schweiz aktuell keine Impfung gegen BTV-3 zugelassen.
Thurgau Tierseuche Wiederkäuer Impfung
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