Bern (ots) - Die Unabhängige Beschwerdeinstanz für Radio und Fernsehen UBI hat an ihren heutigen öffentlichen Beratungen Beschwerden gegen die Sendungen 'Rundschau', 'Arena'...
Die Unabhängige Beschwerdeinstanz für Radio und Fernsehen UBI hat an ihren heutigen öffentlichen Beratungen Beschwerden gegen die Sendungen"Rundschau","Arena" und"Das VAR's" von Fernsehen SRF sowie gegen einen Facebook-Beitrag von SRF Archiv abgewiesen. Gutgeheissen hat sie dagegen die Beschwerde gegen die Nichtaufschaltung eines Kommentars zu einem Online-Artikel von SRF News.
SRF Archiv veröffentlichte auf Facebook einen Ausschnitt aus einem Interview mit der Schauspielerin Sharon Stone aus dem Kulturmagazin"neXt" von Fernsehen SRF aus dem Jahre 1996. In der dagegen erhobenen Beschwerde wird geltend gemacht, dass die nochmalige Publikation heftige negative Reaktionen in der Kommentarspalte hervorgerufen habe.
Bei der ebenfalls beanstandeten Sendung"Das VAR's" handelt es sich um einen satirischen Rückblick auf die Sportwoche. In einer Popularbeschwerde wird gerügt, dass in der Ausgabe vom 3. Mai 2023 das Zürcher Sechseläuten mit einer Versammlung des Ku-Klux-Klans, einem rassistischen und gewalttätigen Geheimbund, gleichgesetzt werde. Grundrechte würden damit missachtet.
Die UBI ist eine ausserparlamentarische Kommission des Bundes, die von der Rechtsanwältin und Kommunikationsberaterin Mascha Santschi Kallay präsidiert wird. Sie besteht aus neun nebenamtlich tätigen Mitgliedern und einem dreiköpfigen Sekretariat.
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