Beschwerden bei Wohnbauprojekten werden eingeschränkt

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Verbände dürfen künftig keine Beschwerden mehr gegen kleinere Wohnbauprojekte in der Bauzone führen. Der Nationalrat bereinigte am Montag letzte Differenzen zum Ständerat bei den Ausnahmebestimmungen für Beschwerden innerhalb von Gewässerräumen. Das Geschäft ist somit bereit für die Schlussabstimmung.

Beschlossen war bereits, dass Beschwerden von Verbänden gemäss NHG für Wohnbauprojekte künftig nicht mehr möglich sind, wenn die Geschossfläche weniger als 400 Quadratmeter beträgt und das Projekt in einer Bauzone liegt.Die Ausnahmebestimmungen, um die Verbandsbeschwerden auch gegen kleine Bauvorhaben weiterhin zuzulassen, hatte der Ständerat in der ersten Sessionswoche restriktiver gefasst, als es der Nationalrat vorgesehen hatte.

Die kleine Kammer wollte Verbandsbeschwerden nur dann zulassen, wenn innerhalb eines Gebietes eines Ortsbildes von «nationaler Bedeutung» gebaut werden soll. Eine Ausnahme für Beschwerden gegen kleinere Bauvorhaben innerhalb des Gewässerraums – also zum Beispiel entlang von Bächen – strich der Ständerat.

Im Entwurf der nationalrätlichen Kommission für Umwelt, Raumplanung und Energie war das Beschwerderecht für Verbände ursprünglich für «bedeutende Ortsbilder» sowie bei Bauvorhaben innerhalb des Gewässerraums vorgesehen. Die Mehrheit der Urek-N zeigte sich aber kompromissbereit und sprach sich für die Version der kleinen Kammer aus.

Mit einem Einzelantrag forderte Nationalrätin Martina Munz am Montag im Rat, dass das Beschwerderecht nur bei Wohnbauten, die nur geringfügig in den Gewässerraum ragen, aufgehoben wird. Der Antrag unterlag bei der Abstimmung im Rat jedoch mit 118 gegen 72 Stimmen. Die entsprechende Änderung des Natur- und Heimatschutzgesetzes angestossen hatte der Walliser Nationalrat Philipp Matthias Bregy mit einer parlamentarischen Initiative. Beschlossen war vor dem Montag bereits, dass Beschwerden von Verbänden gemäss NHG für Wohnbauprojekte künftig nicht mehr möglich sind, wenn die Geschossfläche weniger als 400 Quadratmeter beträgt und das Projekt in einer Bauzone liegt.

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