Berner Regierung beharrt auf den geltenden Einbürgerungsregeln

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Berner Regierung beharrt auf den geltenden Einbürgerungsregeln
EinbürgerungsgesuchAnna De Quervain (Grüne)Mindestaufenthaltsdauer
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Im Kanton Bern bleibt die Regelung bestehen: Für ein Einbürgerungsgesuch sind zwei Jahre Wohnsitz in derselben Gemeinde erforderlich.

Im Kanton Bern bleibt die Regelung bestehen: Für ein Einbürgerungsgesuch sind zwei Jahre Wohnsitz in derselben Gemeinde erforderlich.

Wer im Kanton Bern ein Einbürgerungsgesuch stellen will, muss seit mindestens zwei Jahren in der gleichen Gemeinde. Daran will der Regierungsrat nichts ändern. Er empfiehlt eine Motion von Anna de Quervain zur Ablehnung. Der Regierungsrat entgegnet, der Grosse Rat habe die bestehende Regel erst 2017 so festgelegt. In der Debatte sei ein Antrag mit dem gleichen Anliegen wie dasjenige der Motion deutlich abgelehnt worden.Der Bund habe die Kantone bekanntlich beauftragt, für Einbürgerungswillige eine Mindestaufenthaltsdauer von zwei bis fünf Jahren vorzusehen. Er lasse offen, ob diese im Kanton oder in der Einbürgerungsgemeinde erfüllt sein müsse.

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Einbürgerungsgesuch Anna De Quervain (Grüne) Mindestaufenthaltsdauer Integration

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