Das Berner Obergericht sprach einen Polizisten in einem Fall von mutmaßlicher Polizeigewalt frei, nachdem er vor fast vier Jahren einen Mann in Handschellen grob in einen Transportwagen der Polizei gestoßen hatte. Der Polizist wurde wegen Amtsmissbrauchs verurteilt, wehrte sich aber vor dem Obergericht erfolgreich gegen das Urteil. Das Gericht begründete die Freilassung mit konkreten Zweifeln an der Version des Vorfalls, die von den Zeugen gegeben wurde. Die Zeugen hatten widersprüchliche Aussagen zum Vorfall gemacht, und einige behaupteten, der Polizist habe den Festgenommenen alleine zum Transportwagen geführt.
Vor fast vier Jahren ereignete sich am Berner Bahnhof ein Vorfall, der als möglicher Fall von Polizeigewalt bekannt wurde. Ein Polizist soll einen Mann in Handschellen grob in einen Transportwagen der Polizei gestoßen haben. Journalisten beobachteten den Einsatz und der Vorfall sorgte für Schlagzeilen. Der Polizist wurde erstinstanzlich wegen Amtsmissbrauch s verurteilt, wehrte sich aber vor dem Obergericht gegen das Urteil. Am Mittwoch sprach das Berner Obergericht den Polizisten frei.
Der vorsitzende Richter begründete das Urteil mit konkreten Zweifeln an der Version des Vorfalls, die von den Zeugen gegeben wurde. Die Zeugen hatten widersprüchliche Aussagen zum Vorfall gemacht. Manche sprachen von Schlägen, Schubsen und Stößen, während der Mann in den Transportwagen gebracht wurde. Der Richter sagte, dass das Gericht eine Vielzahl von Varianten gehört habe. Zudem wurde behauptet, dass der Polizist den Festgenommenen laut einigen Zeugen alleine zum Transportwagen geführt habe. Selbst der inzwischen aus der Schweiz ausgeschaffte Marokkaner, das mutmaßliche Opfer, gab eine andere Version wieder. Er sagte aus, er sei von zwei Polizisten gepackt und in das Auto geworfen worden. Das Gericht stellte fest, dass die Journalisten, die den Vorfall beobachteten, möglicherweise vom damaligen George-Floyd-Vorfall in den USA beeinflusst waren. Eine Zeugin, selbst Journalistin, hatte anfangs geschrieben, das mutmaßliche Opfer sei „wie ein Kartoffelsack“ in den Polizeiwagen geworfen worden, aber vor Gericht milderere Aussagen gemacht. Außerdem hatte sich die Journalistin mit dem mutmaßlichen Opfer ausgetauscht, was wiederum die Wahrnehmung und Interpretation der Erinnerungen beeinflussen konnte. Der Richter stellte fest, dass die Zeugen vor Gericht nicht gelogen haben, da sie unter dem Eindruck eines Vorfalls standen, der sich kurz zuvor am Bahnhof ereignet hatte. Dabei war es zu einer gewalttätigen Auseinandersetzung zwischen dem mutmaßlichen Opfer und anderen Polizisten gekommen. Der Marokkaner, der von den Polizisten festgenommen wurde, war nach dem Vorfall positiv auf THC, Benzodiazepine und Kokain getestet worden und war zudem stark alkoholisiert. Die Verteidigerin des angeklagten Polizisten zeigte sich nach der Urteilsverkündung erleichtert und betonte die Unabhängigkeit des Rechtsstaats. Der Vertreter des mutmaßlichen Opfers äußerte sich auf Anfrage nicht zum Urteil des Obergerichts
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