Die Staatsanwaltschaft zerrt einen Töfffahrer vor Gericht – und erleidet dort eine herbe Niederlage. Die Anklageschrift ist ungenügend.
Die Staatsanwaltschaft zerrt einen Töfffahrer vor Gericht – und erleidet dort eine herbe Niederlage. Die Anklageschrift ist ungenügend.Die Strasse zum Gurnigelpass ist bei Töfffahrern und Töfffahrerinnen beliebt.Der Töfffahrer war ziemlich schnell. Mal raste er mit 160 Sachen hinauf zum Gurnigel, mal bretterte er mit Tempo 174 über den Schallenberg.
Am Montagmorgen musste sich der Mann, der auf diesen Videos zu sehen sein soll, vor dem Regionalgericht Bern-Mittelland verantworten. Als Tatzeit wird für die meisten Fälle der Zeitraum zwischen dem 1. Januar 2019 und dem 12. Oktober 2020 angegeben. In einigen Fällen ist die Zeitspanne enger gefasst.Der Beschuldigte wird von Rechtsanwalt Roger Lerf aus Belp verteidigt. Lerf forderte gleich am Anfang des Prozesses, das Verfahren sei einzustellen. «Wenn die Anklageschrift zu wenig Fleisch am Knochen hat, kann man das auch zugeben.
In der vorliegenden Anklageschrift sei der Tatzeitraum aber «extrem weit» gefasst. In einigen Fällen könnten die zeitlichen Angaben allein von der Vegetation her nicht stimmen. Die Anklage habe unter anderem auf drei Indizien beruht. Erstens auf dem Fundort der Speicherkarte beim Beschuldigten, zweitens auf Bildern vom Töff, auf dem ein Kleber für eine Kameraeinrichtung zu sehen sei, drittens auf einer Whatsapp-Gruppe namens «Töfffreunde», zu der der Beschuldigte gehört habe. «Das war einfach zu wenig», so Lerf.Sein Mandant, der mutmassliche Raser, nahm den Entscheid ohne grosse Emotionen entgegen.
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