Vaduz (ots) - Die Regierung hat in ihrer Sitzung vom 14. Mai 2024 den Bericht betreffend die Umsetzung der Massnahmen zur Förderung des Pflegeberufs in Liechtenstein genehmigt....
Die Regierung hat in ihrer Sitzung vom 14. Mai 2024 den Bericht betreffend die Umsetzung der Massnahmen zur Förderung des Pflegeberufs in Liechtenstein genehmigt.
Der Bericht und Antrag, welcher am 4. Juli 2023 in der Regierung besprochen wurde, stützt sich im Wesentlichen auf den Bericht der Institutionen vom 5. Oktober 2022. Der Bericht und Antrag wurde ad acta gelegt. In der Folge fanden Gespräche und Abstimmungen zwischen den Pflegeinstitutionen und der Regierung im Zeitraum August 2023 bis November 2023 statt. Zudem ergänzten und aktualisierten die Pflegeinstitutionen ihre Anträge im September und Oktober 2023.
Es wurde ein Gutachten in Auftrag gegeben, welches zusammenfassend zum Schluss kommt, dass die in Liechtenstein geplanten Massnahmen zweckmässig, wirtschaftlich und verhältnismässig sind. Die geplanten Massnahmen haben gemäss Gutachten das Potenzial, sich positiv auf Rekrutierungschancen, die Ausbildungsförderung, die Wettbewerbsfähigkeit und den Personalerhalt im Pflegebereich auszuwirken.
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