Grossrat Eric Weber konnte am Freitag vor dem Basler Appellationsgericht einen Teilsieg feiern. Es bleibt aber dennoch bei Schuldsprüchen wegen Ehrverletzungsdelikten und einer rassendiskriminierenden Äusserung.
Grossrat Eric Weber konnte am Freitag vor dem Basler Appellationsgericht einen Teilsieg feiern. Es bleibt aber dennoch bei Schuldsprüchen wegen Ehrverletzungsdelikten und einer rassendiskriminierenden Äusserung.Es ging hauptsächlich um einen Flyer, den Eric Weber vor den Grossratswahlen im Frühling 2020 verteilt hatte. Darauf stand in Bezug auf das Kleinbasel folgender Spruch: «Was schyyns sich Mänggi wünsche wurde: nit z vyyl Dirgge, Serbe, Kurde».
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