Dreizehn Personen, die im Zusammenhang mit einer Demonstration im Jahr 2018 vor dem Basler Strafgericht standen, rekurrierten gegen ihre Urteile: dies, weil die involvierten Richter und Richterinnen befangen gewesen seien. Das Appellationsgericht gibt ihnen nun teilweise recht.
Das Basler Strafgericht muss die Anklagen gegen dreizehn Personen, die an der «Basel Nazifrei»-Demonstration vom November 2018 beteiligt waren, neu beurteilen. Dies aufgrund eines Urteils des Appellationsgerichts vom 5. April 2024, das zum Schluss kommt, dass die an den Prozessen beteiligten Gerichtspräsidentinnen und Gerichtspräsidenten befangen waren.
. Es tauchten Protokolle einer Diskussionsrunde unter sechs Präsidien des Basler Strafgerichts auf, die den Titel «Interner Meinungsaustausch» trugen. Darin ist unter anderem die Rede von «Beschlüssen» und dass «die wichtigsten Beschlüsse für eine schnellere Durchsicht» hervorgehoben würden. «Da nach der Gerichtspraxis bereits ein ‹Anschein der Befangenheit› als Ausstandsgrund für eine in einer Strafbehörde tätige Person genügt und ein solcher vorliegend gegeben war, hatte das Appellationsgericht nicht zu beurteilen, ob die Strafgerichtspräsidien tatsächlich befangen waren», heisst es weiter. Die Urteile gegen die dreizehn betroffenen Personen werden deshalb aufgehoben.
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