Vergewaltigungsvorwurf: Autorin kann mit Klage gegen Trump fortfahren news nachrichten
Die US-Autorin Jean Carroll darf vor einem New Yorker Gericht mit einer Klage wegen des Vorwurfes der Vergewaltigung gegen den früheren US-Präsidenten Donald Trump fortfahren. Das entschied am Freitag ein Bundesbezirksgericht in Manhattan, wie US-Medien übereinstimmend berichteten. Die 79-Jährige wirft dem Republikaner vor, er habe sie Mitte der 1990er Jahre in einem New Yorker Kaufhaus vergewaltigt. Trump weist die Anschuldigung zurück.
Unmittelbar nach dem Inkrafttreten eines neuen Gesetzes im Bundesstaat New York hatten Carrolls Anwälte dann im November die neue Klage eingereicht. Darin verlangt sie wegen Körperverletzung und Rufschädigung unter anderem Schadenersatz, wie aus der Klageschrift hervorgeht. Das neue Gesetz gibt Betroffenen sexueller Gewalt die Möglichkeit, auch in weiter zurückliegenden Fällen zu klagen.
Trumps Anwälte hatten bis zur Entscheidung am Freitag versucht, die Zulassung der neuen Klage zu stoppen. Deren Argumentation, das neue Gesetz sei verfassungswidrig, nannte der zuständige Bundesrichter Lewis A. Kaplan jedoch «absurd». Das Gericht veröffentlichte ausserdem bislang versiegelte Auszüge einer Abschrift von Trumps Aussage aus dem bereits laufenden Verleumdungsverfahren.
In dem seit einiger Zeit laufenden Verleumdungsverfahren geht es um Aussagen aus dem Jahr 2019. Carroll hatte den Vergewaltigungsvorwurf damals in einem Buchauszug öffentlich gemacht. Trump wies die Vorwürfe zurück – unter anderem mit den Worten, Carroll sei nicht sein Typ. Er warf ihr auch vor, nur ihr Buch verkaufen zu wollen. Carroll klagte daraufhin gegen Trump, weil er sie als Lügnerin dargestellt und damit verleumdet habe.
In einer Erklärung am Freitag teilte Trumps Anwältin mit Blick auf die Zulassung der neuen Klage mit, sie und ihr Mandant seien von der Entscheidung «enttäuscht» und planten, in Berufung zu gehen.
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