Ein Autolenker touchiert eine Rollstuhlfahrerin. Obwohl er aufmerksam gewesen sei, habe er sie nicht sehen können, sagt er vor dem Kreisgericht St.Gallen. Dieses verurteilt ihn zu einer Busse.
Der 34-jährige Autofahrer war an einem trüben Novembervormittag auf der Rorschacherstrasse stadteinwärts unterwegs, als er plötzlich auf einem Fussgängerstreifen eine Rollstuhlfahrerin bemerkte. Trotz Vollbremsung touchierte er den Elektrorollstuhl. Die Frau fiel aus dem Sitz und erlitt leichte Verletzungen.
Gegen diese Argumentation wehrte sich der Schweizer am Kreisgericht St.Gallen. Er stellte zunächst klar, dass ihm der Unfall sehr leidtue und er ihn liebend gerne verhindert hätte. Dennoch stimme der Vorwurf der mangelnden Aufmerksamkeit nicht. Die unübersichtliche Verkehrssituation habe ihm im Gegenteil eine besonders intensive Aufmerksamkeit abverlangt.
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