Ausgangssperre für Kinder: Studens Plan ist wohl rechtswidrig

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In der Berner Gemeinde Studen soll bald eine nächtliche Ausgangssperre für unter 14-Jährige gelten. Dagegen gibt es nun Widerstand – mit guten Erfolgsaussichten.

Laut dem Beschluss dürfen sich in Studen ab dem 1. Juli Kinder bis zu 14 Jahren zwischen 22 und 6 Uhr nur noch in Begleitung ihrer Eltern oder einer aufsichtsberechtigten Person im öffentlichen Raum aufhalten.

Denn 2015 hatte die Aufsichtsbehörde einen ähnlichen Beschluss in Aarberg BE – zehn Autominuten von Studen – wieder aufgehoben. Das dort ebenfalls zuständige Regierungsstatthalteramt Seeland hiess eine Beschwerde gut, die sich gegen eine Ausgehsperre für unter 16-Jährige richtete.Der Rechtsanwalt Daniel Kettiger aus Bolligen BE befasst sich schon lange und intensiv mit der Rechtslage in diesem Zusammenhang.

Studens Gemeindepräsident Heinz Lanz kann sich dennoch sogar auf ein amtliches Vorbild für die Massnahme berufen: Imdes Kantons Bern wird das Beispiel einer Ausgangssperre für unter 14-Jährige angeführt.

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