Asyl-Notlage: Warum der Kanton Luzern auf Bunker setzt

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Der Kanton Luzern hat die Notlage im Asyl- und Flüchtlingswesen ausgerufen. Deshalb können aktuell zwei unterirdische Zivilschutzanlagen als Asylunterkünfte genutzt werden. Die Platzverhältnisse sind eng, Privatsphäre gibt es nicht. Das sorgt für Kritik.

Was bedeutet die vom Kanton Luzern beschlossene Asyl-Notlage? Die Luzerner Regierung kann mit diesem Beschluss Notrecht einsetzen. So können etwa Abläufe in der Verwaltung beschleunigt und Zivilschutzanlagen rascher zu Unterkünften für Geflüchtete umgenutzt werden. Dazu gehören auch unterirdische Anlagen ohne Tageslicht – aktuell werden in Luzern zwei solche Bunker als Asylunterkunft genutzt. Das führte zu Kritik.

Wieso hat sich Luzern zu diesem Schritt entschlossen? «Die Lage in Luzern ist sehr angespannt», sagt die Luzerner Sozialdirektorin Michaela Tschuor. Das habe mit dem Luzerner Zwei-Phasen-Modell zu tun: Geflüchtete wohnen zuerst in Kollektivunterkünften, bevor sie nach einigen Monaten in Wohnungen ziehen.

Hätte der Kanton Luzern nicht besser vorbereitet sein sollen? Luzern musste die Notlage schon mehrmals ausrufen. Kritiker sagen deshalb, der Kanton hätte aus der Vergangenheit lernen sollen, um dies zu verhindern. Trotzdem sei es nun wieder so weit. Sozialdirektorin Tschuor verweist darauf, dass der Kanton Luzern auf der Zahlenbasis des Staatssekretariats für Migration plant: «Diese Zahlen sind nach wie vor sehr hoch.

Wie sieht die Situation in anderen Kantonen aus? Im Kanton Aargau gilt seit Anfang 2023 ebenfalls die Notlage. Geflüchtete werden aktuell in fünf unterirdischen Anlagen einquartiert, heisst es bei der Medienstelle des Aargauer Sozialdepartements. Andere Kantone waren mit dem Instrument Notlage bisher zurückhaltend. Das Szenario werde aber vielerorts geprüft, schreibt die Konferenz der kantonalen Sozialdirektorinnen und Sozialdirektoren auf Anfrage. So etwa im Kanton Bern.

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