Apple siegt vor Gericht – Apfelbild ist Marke Der US-Konzern hat vor dem Bundesverwaltungsgericht erstritten, dass die Abbildung eines Apfels auch in der Schweiz als Marke eingetragen wird. Der Markenschutz betrifft Ton-, Video- und Filmaufnahmen.
Der angebissene Apfel soll als Marke eingetragen werden dürfen, entscheid das Bundesverwaltungsgericht.PreviousNext Das Eidgenössische Institut für Geistiges Eigentum hat den Antrag von Apple für die Bildrechte im Herbst 2022 teilweise verweigert. Apple hat daraufhin gegen diesen Entscheid Beschwerde eingereicht.
Kein Hinweis auf Inhalt Weiter argumentierte das IGE, die Abbildung eines naturgetreuen Apfels werde nicht – wie im Markenverfahren um die Wortmarke «Apple» – aufgrund der Bekanntheit des Unternehmens als Hinweis auf den US-Konzern erkannt. Dies geht aus einem am Donnerstag veröffentlichten Bundesverwaltungsgerichts hervor.
Das Gericht hat nun eine Beschwerde von Apple gutgeheissen und den Entscheid des IGE aufgehoben. Die Markeneintragung sage nicht, für welches Thema die jeweiligen Aufnahmen verwendet würden. Eine Zurückweisung der Eintragung würde ansonsten Marken für Ton-, Video- oder Filmaufnahmen als solche ausschliessen. Das IGE habe darüber hinaus nicht aufgezeigt, inwiefern ein aktuelles Bedürfnis des Marktes bestehe, das verwendete Bild freizuhalten.
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