Die Verbände der süddeutschen Milchwirtschaft lehnen den Entwurf zur Änderung des Tierschutzgesetzes ab.
Ein Verbot der Anbindehaltung brächte daher nur weitere unnötige Strukturbrüche, warnen Milchwirtschaftsverbände.Dieses Vorhaben sei nicht nachvollziehbar angesichts des vor allem bei den Anbindehaltenden Milchviehbetrieben erdrutschartigen Rückgangs der Betriebszahlen sowie der Bestrebungen des Detailhandels, vermehrt auf Milch aus Anbindehaltung zu verzichten.
Fortführung der Kombihaltung sicherstellen «Ein Verbot der Anbindehaltung brächte daher nur weitere unnötige Strukturbrüche, mit allen negativen Folgen für die kleineren bäuerlichen Familienbetriebe, die Kulturlandschaft und den Ländlichen Raum insgesamt», heisst es in der Stellungnahme. Neben der Pauschalkritik halten die Verbände die im Entwurf vorgesehene fünfjährige Übergangszeit für viel zu kurz, um notwendige betriebliche Anpassungen vorzunehmen. Verwiesen wird auf die Forderung des Baden-Württembergischen Landwirtschaftsministeriums, eine Übergangszeit für die Anbindehaltung von mindestens 15 Jahren festzulegen.
120 Tagen im Jahr freie Bewegung Kriterium für Kombibetriebe müsse sein, dass den Tieren an mindestens 120 Tagen im Jahr freie Bewegung für mindestens zwei Stunden auf der Weide, in einem Laufhof oder in Bewegungsbuchten gewährt werde sowie eine freie Abkalbung gewährleistet sei.
Getragen wird die Stellungnahme vom Baden-Württembergischen Genossenschaftsverband , dem Badischen Landwirtschaftlichen Hauptverband , dem Bayerischen Bauernverband , dem Genossenschaftsverband Bayern, dem Landesbauernverband in Baden-Württemberg , dem Milchwirtschaftlichen Verein Baden-Württemberg, dem Verband der Bayerischen Privaten Milchwirtschaft sowie dem Verband der Milcherzeuger Bayern .
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