Nach der Ansicht eines Amnesty-Experten sind Länder, die noch immer die Todesstrafe verhängen, Unrechtsstaaten.
«Die Todesstrafe ist grundsätzlich abzulehnen, das Recht auf Leben ist immer zu schützen», sagte Bojčević. In den Ländern, in denen Hinrichtungen vollzogen werden, würden Menschen als Objekte des Staates gesehen und nicht umgekehrt.In der Bundesrepublik Deutschland hiess es bei Inkrafttreten des Grundgesetzes 1949: «Die Todesstrafe ist abgeschafft.» In der DDR folgte dieser Schritt 1987.
«Natürlich geht es viel zu langsam», sagte der Experte. Das Ziel eines völkerrechtlich bindenden Verbots sei bisher nicht erreicht worden. Aber es gebe eine positive Tendenz, die oft übersehen werde.Zuletzt hatte die Menschenrechtsorganisation kritisiert, die Zahl der gerichtlichen Hinrichtungen sei im vergangenen Jahr mit mindestens 1153 auf den höchsten Wert seit 2015 gestiegen. Die exakte Zahl zu nennen, sei aber äusserst schwierig, sagte Bojčević.
Tatsächlich aber gebe es in vielen Ländern gar keine oder keine genauen Angaben. Darunter seien mit China und Vietnam zwei Staaten, in denen Schätzungen zufolge sehr viele Menschen hingerichtet werden. Um Todesurteile in Übereinstimmung mit dem Völkerrecht zu verhängen und zu vollstrecken, müssen nach Angaben von Experte Bojčević hohe Hürden erfüllt werden. Dazu gehören unabhängige Gerichte, öffentliche Prozesse und dauernder Rechtsbeistand ab der Festnahme. Mit Sicherheit würden aber in den meisten Fällen gleich mehrere Faktoren nicht erfüllt, sagte er.
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