Die Migros deklariert den Alkohol eines Produktes auf der Zutatenliste und verhält sich damit nach Vorschrift des Bundesamtes für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen. Doch für suchtgefährdete Personen wäre eine klarere Deklaration wünschenswert.
Eine «Espresso»-Hörerin ist trockene Alkoholikerin und merkt erst beim Essen eines Migros-Desserts, dass dieses Alkohol enthält. Auf dem «Fürstenbecher» mit Meringue, Crème und Biskuit steht nur auf der Zutatenliste, dass dieser 13 Prozent Kirsch enthält. «Ich hatte einen Schock, als ich den ersten Bissen im Mund hatte.
Der Alkoholgehalt sei tatsächlich ziemlich hoch für ein Dessert, bestätigt Urs Meichtry, Leiter Konditorei & Confiserie der Richemont Fachschule. «13 Prozent Kirsch ist sicher an der oberen Grenze für einen Fürstenbecher. Eine Diplomatcrème zum Beispiel enthält nur 3 bis Prozent Alkohol, das entspricht dem Durchschnitt einer Patisserie.»
Der «Espresso»-Hörerin reicht dies nicht. Für eine trockene Alkoholikerin sei es schwierig, plötzlich wieder Alkohol auf der Zunge zu schmecken: «Die Angst, rückfällig zu werden, war da. Es braucht ganz, ganz wenig für einen Rückfall.» Dies bestätigt auch Monique Portner von Sucht Schweiz. Auch sie wünscht sich eine klarere Deklaration von alkoholhaltigen Produkten.
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