Der Wittenbacher Gemeindepräsident Peter Bruhin leitete am 27. Mai 2024 seine erste Bürgerversammlung. Ralf Adolph-Nehrlich reichte nach der Versammlung eine Abstimmungsbeschwerde beim Departement des Innern des Kantons St.Gallen ein. Nun, fast acht Monate später, ist klar: Das Departement hat die Beschwerde vollumfänglich abgewiesen.
Im Frühling des vergangenen Jahres hatte Peter Bruhin seine erste Feuerprobe. Der Wittenbacher Gemeindepräsident leitete am 27. Mai 2024 seine erste Bürgerversammlung . 284 Personen nahmen teil. Nicht alle von ihnen verliessen die Aula des OZ Grünau zufrieden. Ralf Adolph-Nehrlich reichte nach der Versammlung eine Abstimmungsbeschwerde beim Departement des Innern des Kantons St.Gallen ein. Nun, fast acht Monate später, ist klar: Das Departement hat die Beschwerde vollumfänglich abgewiesen.
Das schreibt die Gemeinde im Mitteilungsblatt. Bei der Abstimmungsbeschwerde ging es um Anträge zur Jahresrechnung 2023.Ralf Adolph-Nehrlich hatte an der Bürgerversammlung zwei Anträge eingereicht. Zunächst beantragte er, den Bericht der Geschäftsprüfungskommission (GPK) aufgrund falscher Aussagen zurückzuweisen. Peter Bruhin wies darauf hin, dass man über einen GPK-Bericht nicht abstimmen, sondern diesen lediglich zur Kenntnis nehmen könne. Der Rückweisungsantrag sei rechtswidrig. Der zweite Antrag beinhaltete mehrere Punkte. Der Wittenbacher beantragte, dass der Gemeinderat Geschäftsbericht, Rechnung und Bilanz mit detaillierten Unterlagen betreffend einige Immobilien im Finanzvermögen ergänzt. Es würden diverse Informationen zu Liegenschaftskäufen fehlen. Auch dieser Antrag sei rechtswidrig, entgegnete Bruhin. Die angesprochenen Liegenschaftskäufe lägen in der Kompetenz des Gemeinderats.Der Gemeinderat hat den Entscheid des Kantons zur Kenntnis genommen. «Die Anträge wurden vor der Bürgerversammlung umfassend abgeklärt», teilt Ratsschreiber Marco Lang mit. «Aus diesem Grund gab es für den Gemeinderat keine Zweifel am korrekten Vorgehen und dem daraus resultierenden Entscheid des Kantons.» Nicht zufrieden ist Ralf Adolph-Nehrlich. Die Begründung der Abweisung sei «ernüchternd». Der Gemeinderat könne die Bürgerschaft zwar im Detail informieren, müsse es aber nicht. «Der Begründung des Kantons zufolge hat die Bürgerschaft kein Anrecht auf Zusatzinformationen zu Geschäftsbericht, Rechnung sowie Bilanz und damit als Souverän keine Handhabe.» Das sei angesichts der «Unfähigkeit des Wittenbacher Gemeinderates», der Bürgerschaft qualitativ ordentliche Budgets vorzulegen, stossend. Angesichts der «undurchsichtigen Liegenschaftspolitik und der laufenden Ortsplanung mit einem Flickenteppich» wären sachgerechte Detailinformationen der Bürgerschaft gegenüber angezeigt, so Nehrlich
Bürgerversammlung Abstimmungsbeschwerde Gemeindepräsident Liegenschaftspolitik Gemeinderat
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