Am 24. November stimmt die Schweiz über Änderungen im Mietrecht ab. Eigenbedarfskündigungen und Untervermietung stehen im Fokus.
Am 24. November stimmt die Schweizer Stimmbevölkerung erneut ab – auch über zwei Vorlagen im Mietrecht . Bundesrat und Parlament wollen zwei Änderungen einführen, welche vor allem den Vermietenden einen Vorteil verschaffen würden – deswegen ergriff der Mieterverband mit Unterstützung der SP das Referendum. Das Volk hat nun also das letzte Wort.
Sollten die Bedingungen der Untermiete missbräuchlich oder erhebliche Nachteile erkennbar sein, kann der Vermieter künftig Einspruch erheben. Und: Erfolgt eine Untermiete ohne Zustimmung des Vermieters, hat der Mieter falsche Angaben gemacht oder nicht ausreichend über Änderungen informiert, kann der Vermieter nach einer erfolglosen Mahnung mit einer Kündigungsfrist von mindestens 30 Tagen kündigen.
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