Der Aargauer Regierungsrat plant, bei Überschüssen nachträglich Steuerrabatte an Steuerzahlende zu gewähren und will dafür das Steuergesetz ändern.
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Der Aargauer Regierungsrat beabsichtigt, bei Überschüssen Steuerrabatte für die Steuerzahler zu gewähren und dafür das Steuergesetz anzupassen. - Keystone Die Aargauer Steuerzahlenden sollen künftig von der vollen Staatskasse finanziell profitieren. Der Regierungsrat will bei Überschüssen nachträglich Steuerrabatte gewähren können. Um dies zu ermöglichen, soll das Steuergesetz geändert werden.
Beim geplanten Steuerrabatt handle es sich um eine jährlich einmalige Rückvergütung, teilte die Staatskanzlei Aargau am Freitag mit. Diese solle gewährt werden, wenn die Finanzrechnung des Kantons einen Überschuss aufweise und die Finanzlage stabil sei. Im Unterschied zu einer Steuerfusssenkung würden dem Finanzhaushalt mit dem Rabatt keine künftigen Einnahmen entzogen, lässt sich Finanzdirektor Markus Dieth zitieren: «Vielmehr werden Einnahmen zurückgegeben, die in der Vergangenheit höher als nötig ausgefallen sind». Es sei an der Zeit, die Bevölkerung und Unternehmen an den Überschüssen zu beteiligen.
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