Ein Pflegeheim in Kanton Aargau darf vorerst keine Bewohner mehr aufnehmen. Grund dafür sind Auflagen des Kantons, die nicht fristgerecht erfüllt wurden.
Ein Pflegeheim in Kanton Aargau darf vorerst keine Bewohner mehr aufnehmen. Grund dafür sind Auflagen des Kantons, die nicht fristgerecht erfüllt wurden.Es hat fünf Auflagen von Januar 2014 bis Ende April nicht erfüllt.einen Aufnahmestopp für neue Patientinnen und Patienten verfügt. Die Aufsichtsbehörde veranlasste diese Massnahme gemäss einer Mitteilung, da verschiedene Auflagen nicht erfüllt wurden.
Beanstandet wurden Mängel administrativer Art, wie der Kanton am Dienstag in einer Mitteilung schrieb. Im Pflegeheim im östlichen Kantonsgebiet hätten etwa Listen und Meldeformulare gefehlt. Auf denen Fehler bei der Medikamentenabgabe erfasst werden müssen.Ebenso vermissten die Behörden eine lückenlose Dokumentation der Stürze mit Folgen, wie beispielsweise einer Spitaleinweisung.
Hinzu kämen mehrere Wechsel in der Pflegedienstleitung in letzter Zeit: «Innerhalb von 18 Monaten gab es drei Pflegedienstleitungen – das ist grundsätzlich keine gute Voraussetzung für eine stetige Weiterführung der vorhandenen Qualität», erklärt Björn Mohler, Leiter Sektion Langzeitversorgung beim Kanton Aargau.Die Heime müssen dem Kanton jährlich die Umsetzung der Qualitätssicherung nachweisen.
Alle restlichen rund 100 Pflegeheime im Kanton würden ebenfalls regelmässig kontrolliert werden. Sie alle hätten die Auflagen erfüllt, hiess es in der Mitteilung weiter.
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