Aargauer Pfarrei trennte sich von ihm: Pater wegen Körperverletzung und Tätlichkeiten verurteilt

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Nach einer Kirchenpflegesitzung kam es zu Handgreiflichkeiten. Dabei zog sich eine Frau eine Schlüsselbeinfraktur zu, weil sie vom Pater geschubst worden war – die Staatsanwaltschaft hat den Mann nun mittels Strafbefehl verurteilt.

Nach einer Kirchenpflegesitzung kam es zu Handgreiflichkeiten. Dabei zog sich eine Frau eine Schlüsselbeinfraktur zu, weil sie vom Pater geschubst worden war – die Staatsanwaltschaft hat den Mann nun mittels Strafbefehl verurteilt.Im April 2022 liess eine Aargauer Pfarrei verlauten, dass man sich «im gegenseitigen Einvernehmen» dazu entschlossen habe, sich von einem Pater zu trennen.

Im März 2022 fand eine Sitzung der Kirchenpflege statt, laut Strafbefehl dauerte sie bis kurz vor 21.30 Uhr. Eine Frau, die daran teilgenommen hatte, wollte Mineralwasserflaschen im Keller verstauen. Auf dem Weg dorthin begegnete sie im Gang dem Pater. Im Strafbefehl schreibt die Staatsanwaltschaft, dass der Beschuldigte ihr «mit der Hand durch ihre Haare strich und sie damit tätlich anging».

In dem Gewölbekeller ist es relativ eng, und so musste die Frau nahe am Beschuldigten vorbeigehen. Es kam zu einem kurzen Wortgefecht, auf dessen Inhalt im Strafbefehl nicht eingegangen wird. Klar ist aber, dass der Streit rasch ausartete: Der Pater habe die Frau mit beiden Händen auf Höhe der Brust/Schulter gepackt und weggeschubst, beschreibt die Staatsanwaltschaft den Tathergang.

Die Staatsanwaltschaft verurteilte den Mann wegen einfacher Körperverletzung und Tätlichkeiten zu einer bedingten Geldstrafe von 90 Tagessätzen à 90 Franken. Er muss eine Busse von 2300 Franken und Strafbefehlsgebühren, Polizeikosten und Auslagen von insgesamt 1100 Franken bezahlen. Zudem wurde dem Opfer eine Parteientschädigung und ein Schadenersatz zugesprochen, zusammen gut 7800 Franken.

«Bei der vorliegenden Untersuchung mussten Einvernahmen durchgeführt und diverse Unterlagen aus unterschiedlichen Stellen hinzugezogen werden», hält Schuler fest. «Auch kam es zu Ferienabwesenheiten und Beweisergänzungsanträgen vonseiten der Verteidigung.» Alles sei verfahrensüblich und im korrekten Rahmen abgelaufen. Kumuliert könne dies dann in der Tat zu einem zweijährigen Prozess führen.

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