Ein 77-Jähriger geriet mit seiner Nachbarin in Streit. Zwei Zeugen sollen gesehen haben, wie der Mann die Frau gestossen hat. Vor dem Kreisgericht St.Gallen hat sich der Angeklagte erfolgreich gegen den Strafbefehl gewehrt.
77-Jähriger soll Nachbarin gestossen haben: Vor Gericht zeigen sich Ungereimtheiten – der Mann wird freigesprochen
An der Verhandlung am Kreisgericht St.Gallen wies der Beschuldigte die Vorwürfe vehement zurück. Er habe weder die Nachbarin gestossen noch einen Schritt in die Wohnung gemacht. Bei ihr geklingelt habe er, weil es in seiner Wohnung fürchterlich nach Rauch gestunken habe. Die Idee sei gewesen, sie zum Schliessen des Balkonfensters zu bewegen, damit der Rauch nicht mehr zum oberen Stockwerk ziehe.
Als sie an besagtem Tag nach Hause gekommen sei, habe sie eine lautstarke Unterhaltung zwischen den beiden gehört. Sie habe sich bewusst lange im Treppenhaus aufgehalten, um den Streit bis zum Ende hören zu können. Nach ihrer Wahrnehmung habe gar nichts darauf hingedeutet, dass die Frau vom Beschuldigten gestossen worden sei.Die Verteidigerin warf die Frage auf, ob sich hinter der Anzeige der Privatklägerin womöglich ein Racheakt verberge.
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