Die 3,5 Prozent Biodiversitätsförderflächen (BFF) sorgten in den vergangenen Jahren zu intensiven Diskussionen. Die Einführung wurde bereits zweimal verschoben. Nun fallen sie definitiv weg. Das Parlament hat eine entsprechende Motion gutgeheissen.
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«BFF im Acker sind unverantwortlich» Grin rechnete die Flächen in einem Beispiel vor. «In einem Betrieb mit 50 Hektaren müssen die Landwirtinnen und Landwirte bereits heute 7 Prozent der Gesamtfläche, das heisst 3,5 Hektare mit BFF versehen», so Grin.
Sofern ein Betrieb mehr als 3 ha offene Ackerfläche in der Tal- und Hügelzone nutzt, müssen mindestens 3.5% der Ackerfläche als Biodiversitätsförderflächen bewirtschaftet werden. Der Bundesrat hat diese Bestimmung aber wegen des Krieges in der Ukraine nicht wie in der Vernehmlassung vorgeschlagen per 2023 eingeführt, sondern hat diese um ein Jahr auf 2024 verschoben. Auch dieser Termin fiel weg.
Die Kantone seien dabei unterschiedlicher Meinung gewesen. Bio Suisse sprach sich gegen und der Bauernverband sowie die LDK für die Motion zum Fallenlassen der Ausweisung von mindestens 3,5 Prozent BFF aus. Die Massnahme wäre für die Betriebe hinderlich, sagte Friedli weiter. Auch sprach Friedli die zweimalige Verschiebung der Massnahme an: «Jetzt braucht es endlich Klarheit.» Peter Hegglin sagte: «Manchmal ist es besser, neu anzufangen.
Alle anderen Betriebe hätten Getreide in weiter Reihe weiterhin nicht an den geforderten Anteil an Biodiversitätsförderflächen anrechnen können.Im Parlament sei zudem nie die Rede davon gewesen, dass die definierten Reduktionsziele für Pestizide mit mehr Biodiversitätsförderflächen auf offenen Ackern erreicht werden sollten, so die Kommissionsmehrheit.
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