Eine 77-jährige Zürcher Oberländerin wurde wegen der illegalen Fütterung eines Mäusebussards vor Gericht gestellt.
Der besagte Vogel sei für die 77-Jährige eine Herzensangelegenheit. Einst habe die Seniorin das Tier nach einer Verletzung wieder gesund gepflegt. Nun sei er ein Dauergast, der auch stets etwas zu essen bekommt. Jedoch beteuere die Frau, dass es sich dabei nur um Kerne handelt.steht: « Wildtiere dürfen nicht gefüttert werden.» Eine Ausnahme stellt lediglich das «massvolle Füttern von Singvögeln, Wasservögeln und Eichhörnchen» dar.
Die Frau erklärte, sie verfüttere nur Kerne und kümmere sich um den Vogel, den sie einmal gepflegt hatte. - keystone Ausserdem wurde das Vorgehen des Nachbarn, der die Fotos gemacht hatte, als rechtswidrig bezeichnet. Er hatte das Grundstück der Frau unerlaubt betreten, um die Bilder zu machen. Gegen ihn gibt es gemäss der Zeitung eine Strafanzeige.
Auch die Aussage eines Jagdaufsehers, der behauptete, Pouletfleischreste auf dem Tisch der Frau entdeckt zu haben, wurde in Zweifel gezogen.Der Vorwurf gegen die Seniorin zielte speziell auf das Füttern des Bussards mit Fleisch ab. Dieses Verhalten konnte nicht schlüssig bewiesen werden. Somit folgte ein
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