Das Obergericht in Zürich hat die neuen Regeln der Stadt zur Vermietung von städtischem Wohnraum gestoppt. Zwei Personen hatten gegen die Änderungen geklagt, da sie entweder zu viel verdienten oder alleine in einem Sechszimmerhaus lebten.
Diese Dame, die in ihrer Küche sitzt, hat mit den beschriebenen Fällen rein gar nichts zu tun. Das Foto, das zudem noch in Winterthur und nicht in Zürich entstanden ist, dient hier nur als Symbolbild.Zürich wollte Mietenden städtischen Wohnraums, die zu viel verdienen oder alleine sechs Zimmer bewohnen, neue Regeln vorschreiben. Nun hat das Obergericht das unterbunden, weil die Leute schon so lange dort leben.Die Stadt Zürich hat ihre Vermietungsverordnung zum 1.
Auch auf das Einkommen wird geschaut: Es darf die sechsfache Bruttomiete nicht übersteigen. Vermögen über 200'000 Franken werden zum Teil aufs Einkommen angerechnet, weiss der. Rund 4'900 Verträge wurden abgeschlossen, bevor die VGV vor fünf Jahren verschärft wurde. Rund 2'700 Verträge wurden danach abgeschlossen.
Wenn man diese aber ablehnt, droht die Kündigung. Nach Ablauf der Frist am 1. Januar 2024 gab es 50 Personen, die die VGV-Änderungen nicht akzeptieren. Mit 48 von ihnen konnte sich die Stadt noch einigen. Doch zwei Mietende zogen zunächst vor das Mietergericht – und haben mit ihren Einsprüchen nun auch vor dem Obergericht recht bekommen.
Zum anderen geht es um einen Mieter, der für monatlich 2'493 Franken in einer Dachwohnung mit dreieinhalb Zimmern lebt. Offenbar verdient der Mann zu viel. Doch für beide Parteien bleibt vorerst alles, wie es ist, nachdem das Zürcher Obergericht die Stadt in die Schranken gewiesen hat.
Zürich Obergericht Städtischer Wohnraum Vermietungsverordnung
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