Ein 21-jähriger Kita-Betreuer wurde vom Vorwurf des Kindesmissbrauchs freigesprochen – jedoch erhielt er eine Verurteilung wegen Besitzes von Kinderpornografie.
Vorbestraft ist der Schweizer fortan allerdings dennoch – wegen Besitzes von harter Pornografie.
Die Ermittler fanden auf seinem Mobiltelefon zwei Sticker-Minibilder, die sexuelle Handlungen mit Minderjährigen abbilden. Die Dateien schickte er sogar an Freunde weiter.alt war, führte sie als Grund an. Wenngleich das Geschehnis damit erst drei Jahre zurückliegt – auch von einem Tätigkeitsverbot sah die Richterin ab.mit einer Bewährungszeit von zwei Jahren verurteilt.
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