Zürcher Gericht hält fest - Umstrittene Hausinschrift «Zum Mohrenkopf» in der Altstadt bleibt

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Das Baurekursgericht erlaubt der Stadt nicht, die zwei rassistisch belasteten Hausinschriften «Zum Mohrenkopf» und «Mohrentanz» in der Zürcher Altstadt abzudecken.

Es ist eine erste Niederlage für den Zürcher Stadtrat: Das Baurekursgericht erlaubt der Stadt nicht, die zwei rassistisch belasteten Hausinschriften «Zum Mohrenkopf» und «Mohrentanz» in der Zürcher Altstadt abzudecken.

Dies bringe den Kampf gegen Rassismus auch voran und sei diesem ebenso dienlich, so das Gericht. Ferner betont der ZHV, dass er die Problematik des Rassismus in der Gesellschaft sehr ernst nehme. Doch die Inschriften seien «bedeutend für das äussere Erscheinungsbild» der beiden Häuser: eine charakteristische Eigenschaft, welche die historischen Häuser mit vielen anderen in der Zürcher Altstadt teilten, habe das Baurekursgericht festgehalten.

Zum ersten Mal im 15. Jahrhundert erwähnt Box aufklappen Box zuklappen Die beiden Häuser mit den streitbaren Inschriften am Neumarkt 13 und der Niederdorfstrasse 29 wurden zum ersten Mal vor fast 600 Jahren erwähnt. Das Datum der ersten Erwähnung des einen Hauses datiert um 1443 – beim anderen ist es das Jahr 1682.

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