Der spanische Textilkonzern Inditex verliert vor Bundesverwaltungsgericht gegen Luzerner Getränkemarke Zämä.
Die Inhaberin der Marke Zara fühlt sich von einem Schweizer Firmenlogo bedroht und geht rechtlich dagegen vor. Jetzt hat das Bundesverwaltungsgericht entschieden.«Vo dä Bärgä bis id Stadt» lautet das Motto der Berg Drinks GmbH. Die Firma stellt das Erfrischungsgetränk Zämä aus «handverlesenen Schweizer Bergkräutern im Herzen der Schweiz» her.
Einer der grössten Textilkonzerne der Welt erhob Widerspruch: der spanische Textilkonzern Inditex. Dieser machte beim Eidgenössischen Institut für Geistiges Eigentum eine Verwechslungsgefahr zur eigenen Bekleidungsmarke Zara geltend. Die beiden Logos seien zu ähnlich. Die Spanier wehrten sich gegen die Eintragung der Marke Zämä für Waren der Klasse Bekleidungsstücke, Schuhwaren und Kopfbedeckungen. Die Getränkefirma registrierte ihre Marke auch dafür, weil sie auch Mützen und Kappen mit ihrem Logo verkauft.Das Institut bejahte die Verwechslungsgefahr der beiden Marken und hiess den Widerspruch von Inditex gut.
Im Gegensatz zur Vorinstanz traut das Bundesverwaltungsgericht allerdings nicht nur den deutschsprachigen, sondern auch den italienisch- und französischsprachigen Schweizerinnen und Schweizern die Erkenntnis zu, dass /a/ und /ä/ unterschiedlich ausgesprochen werden. Dazu müsse die Bedeutung des Wortes «Zämä» nicht zwingend verstanden werden. Damit sei auch ohne Kenntnis des Wortes keine Verwechslungsgefahr anzunehmen.
Auch zur visuellen Ähnlichkeit stellte das Bundesverwaltungsgericht ausführliche Erwägungen an. Es hielt fest, dass bereits die unterschiedliche Darstellung der beiden Marken in Positiv- und Negativschrift eine deutliche Unterscheidung bewirke. Kreativ wurde das Gericht in den Ausführungen dazu, dass bei Konzentration auf den Buchstaben «ä» der Marke Zämä sogar mehr als ein Buchstabe zu erkennen sei: einen Mund mit zwei Augen.
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