Ab Samstag, 1. Juni, gelten in der Schweiz neue Regelungen für Geflüchtete und Sans-Papiers.
der Erwerbstätigkeit und der Wohnsituation von Geflüchteten, bei der Ausbildung von Sans-Papiers und der Unterstützung von kantonalen Ausreisezentren durch den Bund.
Bei den Umzugswilligen muss laut der Landesregierung präzisiert werden, dass ein Verbleib im Wohnsitzkanton unzumutbar ist. Das ist laut dem Staatssekretariat für dann der Fall, wenn der Arbeitsweg mehr als 90 Minuten lang ist, der Arbeitsort mit dem öffentlichen Verkehr nicht oder nur schwer erreichbar ist oder wenn kurzfristige Arbeitseinsätze geleistet werden müssen.
Zum andern wird bei vorläufig Aufgenommenen, Flüchtlingen und Staatenlosen die Meldepflicht für eine Erwerbstätigkeit aufgehoben. Letzteres aber nur, wenn es der beruflichen Ein- oder Wiedereingliederung dient und der Bruttomonatslohn der entsprechenden Person maximal 600Personen, die ein Programm zur Vorbereitung auf die berufliche Grundbildung besuchen, werden laut dem Bund vom 1. Juni an generell von der Meldepflicht ausgenommen.
Sans-Papiers Integration Erwerbstätigkeit Geflüchteter Kantonale Unterstützung
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