Die Zahl der Kinder, die Schutzmassnahmen benötigen, ist im letzten Jahr deutlich gestiegen. Gründe dafür sind unter anderem häusliche Gewalt, Gerichtsverfahren und psychische Erkrankungen der Eltern.
Die Zahl der Fälle zeigt nach oben: Knapp 4900 Kinder waren per Ende letzten Jahres fremdplatziert. Ein Grund für die Zunahme ist die Häufung von häuslicher Gewalt.Es gibt Probleme mit Eltern, mit der Schule oder Gerichtsverfahren : Die Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde (Kesb) muss immer öfter einschreiten. Per Ende des letzten Jahres bestand für 49’127 Kinder eine Schutzmassnahme. Das sind fast 3000 Fälle mehr als im Vorjahr (plus 6,5 Prozent).
Noch nie gab es eine so starke Zunahme, wie die Konferenz für Kindes- und Erwachsenschutz (Kokes) am Donnerstag mitteilte. In den meisten Fällen erhalten die betroffenen Kinder einen Beistand oder eine Beiständin. Ein Hauptgrund für die Zunahme der Beistandschaften findet sich im Asylbereich: Für unbegleitete minderjährige Asylsuchende muss von Gesetzes wegen eine Beistandschaft angeordnet werden. Die Zunahme der Fälle widerspiegle die gesellschaftliche Entwicklung, schreibt die Kokes. So seien etwa Psychiatrien auch für Jugendliche und Kinder über Monate ausgebucht.Kinder benötigten auch wegen einer Zunahme von Gerichtsfällen häufiger eine Vertretung – weil die Eltern gegenüber ihren Kindern potenziell gegenläufige Interessen haben. Es geht dabei zum Bespiel um Erbschaftsangelegenheiten, Strafverfahren oder Vaterschafts- und Unterhaltsklagen. Bei den Kesb gingen sodann auch mehr Meldungen zu Kindsgefährdungen ein. Die Absender sind besorgte Verwandte, ein Elternteil, Schulleitungen, Ärzte oder Betroffene selber. Laut der Kokes leiden mehr Kinder unter häuslicher Gewalt oder hochstrittigen Eltern und bleiben über längere Zeit der Schule fern. Die Kesb muss auch dann einschreiten, wenn die Eltern zum Beispiel wegen Suchtproblemen oder psychischen Erkrankungen ihre Verantwortung nicht wahrnehmen können. Der Entzug des Aufenthaltsbestimmungsrechts ist die einschneidendste Massnahme im Kindesschutz. Die Kesb ergreifen sie dann, wenn aus ihrer Perspektive mildere Mittel nicht mehr ausreichen, um das Kindswohl zu schützen
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