In den letzten Tagen sind zwei Ziegen auf der Schwägalp durch einen Wolf gerissen worden. Nach dem Vorfall wurden die Tierhaltenden der Region durch die kantonale Fachstelle Herdenschutz informiert und zu Herdenschutzmassnahmen aufgefordert.
In den letzten Tagen sind zwei Ziegen auf der Schwägalp durch einen Wolf gerissen worden. Nach dem Vorfall wurden die Tierhaltenden der Region durch die kantonale Fachstelle Herdenschutz informiert und zu Herdenschutzmassnahmen aufgefordert.
Am Mittwoch, 7. August 2024, und am Donnerstag, 8. August 2024, stellte die Wildhut von Appenzell Ausserrhoden je einen Wolfsriss auf der Schwägalp fest. Die gerissenen Ziegen waren nicht durch Herdenschutz¬massnahmen geschützt. Die Wildhut hat an einer der Ziegen DNA-Proben entnommen. Diese Proben können möglicherweise Aufschluss geben zu weiteren Informationen zum betreffenden Wolf wie Herkunft, Abstammung, Geschlecht oder Individuum. Die Analysen stehen noch aus. Die Ausserrhoder Tierhaltenden wurden mit einem SMS-Alarm über die Wolfspräsenz informiert.
Wölfe müssen mehrere Schäden an Nutztieren in geschützten Herden verursachen, bevor ein Abschuss erwägt werden kann. Dies sieht die eidgenössische Jagdgesetzgebung vor. Für die Nutztierrisse in Appenzell Ausserrhoden sind diese Voraussetzungen noch nicht erfüllt. Erst der Schafriss vom 2. Juli 2024 fand in einer geschützten Herde statt. Die wiederholten Wolfsbeobachtungen und Nutztierrisse im Appenzellerland weisen auf einen Einzelwolf hin.
Aufgrund der aktuellen Situation mit der Präsenz des Wolfes im Appenzellerland ist auf eine sachgerechte Zaunführung für Weidetiere sehr grossen Wert zu legen. Tierhaltende haben die Möglichkeit, sich zu den notwendigen Herdenschutzmassnahmen zu informieren. Das kantonale Amt für Landwirtschaft betreut die Herdenschutzfachstelle.
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