Nach dem Tod ihres Mannes stellte eine Witwe die Unterhaltszahlungen an dessen Ex-Frau ein. Zu Unrecht. Sie muss ihre Vorgängerin weiter unterstützen.
29 lange Jahre bezahlte ein offensichtlich wohlhabender Zürcher seiner Ex-Frau nach der Scheidung gemäss gerichtlicher Vereinbarung 12'000 Franken pro Monat Unterhalt, bis er Mitte 2022 starb. Da er in der Zwischenzeit erneut geheiratet hatte, wurde seine zweite Frau Alleinerbin seines Vermögens. Diese stellte die Zahlungen an ihre Vorgängerin in der Folge ein.
Die Witwe zog den Fall schliesslich ans Bundesgericht weiter, welches nun im Sinne der Vorinstanzen entschied: Obwohl eine Scheidung das Ende der Beziehung bedeutet, erlischt damit die finanzielle Schicksalsgemeinschaft des Paares nicht, zumal die Unterhaltszahlungen im vorliegenden Fall Teil der Scheidungsvereinbarungen sind.
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