Ein «Espresso»-Hörer aus dem Kanton Zürich erhält die Aufforderung eines Inkassobüros, eine «überfällige» Schuld umgehend zu begleichen. Es handelt sich um eine Forderung des Online-Giganten Amazon. Doch der Hörer sagt: «Ich habe noch nie etwas dort bestellt.» Er meldet sich bei der Inkassofirma.
Darum geht es: Ein Mann erhält von der Zürcher Firma Arvato Infoscore die Aufforderung, eine «überfällige» Zahlung zügig zu begleichen. Samt Gebühren für Mahnungen, Bonitätsprüfung und «Verzugsschaden» summiert sich das auf rund 150 Franken. Davor waren ihm zwei Mahnbriefe ins Haus geflattert. Die ursprüngliche Forderung beläuft sich auf etwas mehr als 10 Franken. Eine Bestellung beim Online-Giganten Amazon.
Was sagt Inkasso Suisse dazu? Auch die Branchenorganisation Inkasso Suisse äussert sich nicht zum konkreten Fall. Sie weist aber auf ein bekanntes Problem im Onlinehandel hin: Identitätsmissbrauch. Jemand missbraucht Name und Adresse eines andern für eine Bestellung. Der unschuldige Betroffene hat dann die Rechnungen und Mahnungen für die unbezahlte Ware am Hals. Inkasso Suisse schreibt: «Auch wir merken, dass Fälle von Identitätsmissbrauch weiter zunehmen.
Weshalb unternimmt die Inkassofirma von sich aus nichts? Weil sie am Betrug ja schliesslich mitverdient, könnte man sich denken. Stichwort: Mahngebühren und Verzugsschaden. Doch Inkasso Suisse weist diesen Verdacht entschieden von sich: «Mitglieder von Inkasso Suisse übernehmen keine betrügerischen Forderungen.» Aber: Bei der Übernahme von Forderungen aus dem Onlinehandel gehe man grundsätzlich davon aus, dass sie berechtigt seien.
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