Jährlich leisten pflegende Angehörige in der Schweiz rund 80 Millionen Stunden unbezahlte Arbeit. Im Kanton Luzern erhalten diese ab dem 1. Januar 2024 eine Anerkennungszulage.
Ohne betreuende Angehörige wäre vieles undenkbar – in der Familie ebenso wie in der Gesellschaft. Aufgrund der demografischen Entwicklung wird die Pflege und Betreuung von Familienmitgliedern künftig noch wichtiger und verdient entsprechende Anerkennung, heisst es in einer Medienmitteilung der Dienststelle Soziales und Gesellschaft des Kantons Luzern. Darum stehen diese Menschen am 30. Oktober, dem nationalen Tag für pflegende und betreuende Angehörige, im Fokus.
Regierungsrätin Michaela Tschuor würdigt in der Mitteilung das «wichtige und wertvolle Engagement» der betreuenden und pflegenden Angehörigen im Kanton Luzern. «Im Kanton Luzern gibt es Angehörige, die regelmässig und teilweise über einen längeren Zeitraum Familienmitglieder betreuen und pflegen», wird die Gesundheits- und Sozialdirektorin zitiert.
Wer eine angehörige Person regelmässig und unentgeltlich bei alltäglichen Tätigkeiten wie dem Essen oder dem Einkaufen unterstützt, hat ab 1. Januar 2024 möglicherweise Anspruch auf eine Anerkennungszulage. Um diese Leistung und Gutscheine für die Nutzung von Entlastungsangeboten zu beantragen, können Menschen mit Hilflosenentschädigung ab 1. Januar 2024 bei der WAS Ausgleichskasse ein Gesuch einreichen.
Das Luzerner Kantonsspital hat die Kostenveränderungen der vergangenen Jahre zum ersten Mal erläutert. Regierungsrätin Michaela Tschuor will wieder Vertrauen aufbauen.Copyright © Luzerner Zeitung. Alle Rechte vorbehalten. Eine Weiterverarbeitung, Wiederveröffentlichung oder dauerhafte Speicherung zu gewerblichen oder anderen Zwecken ohne vorherige ausdrückliche Erlaubnis von Luzerner Zeitung ist nicht gestattet.
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