Ein US-Gericht hebt den Ausschluss von Journalistinnen vom Weissen Haus auf, was Parallelen zu einer Schweizer Debatte aus dem Jahr 1993 aufzeigt, in der über Sanktionen gegen Medienschaffende diskutiert wurde.
«Freiheit hat Grenzen»Im Bundeshaus wurde vor 30 Jahren auch über den Rauswurf von Medienschaffenden diskutiert. Trump sperrt Reporterinnen aus dem Weissen Haus aus, ein Gericht holt sie zurück.
Die Schweiz führte eine ähnliche Debatte vor über dreissig Jahren. Der SVP-Politiker, der sie damals anstiess, sagt heute über Trumps Medienpolitik: «Grundsätzlich einverstanden». Ein US-Richter hat entschieden, dass Journalistinnen von CNN, MS Now und Politico vorerst wieder ins Weisse Haus dürfen. 1993 forderten in der Schweiz 80 Nationalrät*innen Sanktionen gegen Medienschaffende, die vertrauliche Informationen veröffentlichen. Initiant Maximilian Reimann findet Trumps Vorgehen heute vertretbar, aber nur bei schweren Missbräuchen.
Die US-Regierung muss den Korrespondent*innen von CNN, MS Now und Politico vorerst wieder Zutritt zum Weissen Haus gewähren. Bundesrichter Timothy Kelly, ein von Donald Trump ernannter Richter, hat den Ausschluss für 14 Tage aufgehoben. Die Regierung habe die Presseausweise ohne das von der Verfassung verlangte Verfahren entzogen, hält er fest. Wem der Staat ein geschütztes Recht nehme, der müsse vorher informiert und angehört werden.
Trump hatte den drei Medien vorgeworfen, Falschnachrichten zu verbreiten. Diesen Vorwurf erhebt er regelmässig gegen Redaktionen, die kritisch über ihn berichten. Die Reporterinnen Betsy Klein, Akayla Gardner und Cheyenne Haslett kamen danach nicht mehr ins Gebäude, weil das Weisse Haus ihre Ausweise deaktiviert hatte.berichtete. Trump doppelte nach und drohte auch der «New York Times» und der «Washington Post».
«Ich muss sie nicht in mein Haus, in das Haus des amerikanischen Volkes, lassen», sagt er. Die Frage, wer über den Zugang zur Macht entscheidet, beschäftigte vor gut drei Jahrzehnten auch das Bundeshaus in Bern. Im Dezember 1993 reichte der Aargauer SVP-Nationalrat Maximilian Reimann einen Vorstoss ein, den 80 bürgerliche Ratsmitglieder mitunterzeichneten, die SVP-Fraktion geschlossen. Der Aargauer Nationalrat Maximilian Reimann ärgerte sich 1993 über Journalist*innen, die aus geheimen Sitzungen und Unterlagen berichteten.
Reimanns Vorstoss hatte die Akkreditierungsverordnung im Visier. Sie erlaubte es der Bundeskanzlei, Journalist*innen die Akkreditierung zu entziehen, wenn sie vertrauliche Informationen publizierten. Angewandt worden war sie nie. Reimann sprach von einem «toten Buchstaben» und verlangte vom Bundesrat, die Bestimmung entweder konsequent durchzusetzen oder ansonsten zu streichen.
Anlass war eine Reihe von Indiskretionen. Im Oktober 1993 zitierte die Wirtschaftszeitung «Cash», die 2007 eingestellt wurde, aus einem unveröffentlichten Bericht des Bundesrats zur Aussenpolitik. Einen Monat später veröffentlichte die «SonntagsZeitung» Details aus vertraulichen Kommissionsprotokollen zum Gleichstellungsgesetz. Die «SonntagsZeitung» zählte in dem Artikel den SVP-Nationalrat Maximilian Reimann zum «Quartett der radikalen Antifeministen».
Darin wurde Reimann als Teil eines «Quartett der radikalen Antifeministen» bezeichnet, welches erschweren wollte, dass Frauenverbände gegen Lohndiskriminierung vor Gericht gehen. Die Reaktionen auf Reimanns Vorstoss fielen deutlich aus. Die «Schweizer Illustrierte» verlieh Reimann ihren «Kaktus», «Der Bund» titelte mit einem «Maulkorb für Medien». Auch der Presserat schaltete sich ein: «Journalisten sind immer indiskret», sagte sein Präsident, der Berner Publizistikprofessor Roger Blum, im Februar 1994.
Wer ernsthaft recherchiere, bringe zwangsläufig ans Licht, was andere lieber für sich behielten. Darin liege die Aufgabe der Medien: Öffentlichkeit herzustellen und so den demokratischen Diskurs erst zu ermöglichen. Das eigentliche Problem verortete der Presserat beim Staat. Grund: In der Bundesverwaltung galt damals, dass alles vertraulich war, was nicht ausdrücklich als öffentlich erklärt wurde.
Der Presserat kritisierte: Wer den Geheimbereich so weit fasse, bestimme letztlich selbst, wie weit die Pressefreiheit reiche. Und er begünstige damit genau jene Indiskretionen, die er beklage. Der Presserat plädierte deshalb für einen Systemwechsel, wonach prinzipiell alles öffentlich ist, solange Ausnahmen keine Geheimhaltung verlangen. Das Prinzip wurde später als «Öffentlichkeitsprinzip» im Gesetz verankert.
Der Bundesrat lehnte Reimanns Vorstoss ab und stellte sich auf den Standpunkt, Sanktionen gegen Journalist*innen seien nicht gerechtfertigt. Vielmehr müssten die Behörden Indiskretionen dort verhindern, wo sie entstünden. In den meisten Fällen würden vertrauliche Dokumente den Medien gezielt zugespielt, damit sie veröffentlicht werden.noch deutlicher. Einschreiten könne er nur, wenn ihm jemand melde, er habe einem Journalisten etwas ausdrücklich im Vertrauen gesagt und dieser habe es dennoch publiziert.
Solange das niemand tue, bleibe ihm nur die Feststellung, dass Journalisten offenbar durch ständige Wunder Dinge erführen, die ihnen nie jemand gesagt habe. Im Januar 1995 lehnte der Nationalrat den Vorstoss mit 54 zu 32 Stimmen ab. Die Zahl der Ja-Stimmen erreichte nicht einmal die Hälfte der ursprünglichen Unterschriften. Im Saal sassen lediglich 86 der 200 Ratsmitglieder.
Offenbar wollte die Mehrheit des Parlaments dem Vorstoss nur so viel Aufmerksamkeit zollen, wie es für ein klares Nein nötig war. Reimann gab kurz nach der Abstimmung deshalb zu Protokoll, er überlasse es dem Rat, ob er diesen Entscheid als rechtsgültig betrachte. Ich stelle fest, dass 86 Mitglieder des Rates im Saal sind. Ich überlasse es Ihnen, ob Sie diesen Entscheid als rechtsgültig akzeptieren oder nicht.
Der Nationalrat wäre gemäss Verfassung erst mit 101 anwesenden Mitgliedern verhandlungsfähig. Hätte er vor der Abstimmung die Beschlussfähigkeit des Parlaments feststellen wollen, wäre über seinen Vorstoss gar nicht abgestimmt worden. EineDie grosse Atom-Debatte – und kaum jemand hört zuMehr als dreissig Jahre später sieht der heute 84-jährige alt Nationalrat Reimann das Grundproblem unverändert, wie er gegenüber blue News schriftlich erklärt. Nur die Mittel seien im digitalen Zeitalter «vielfältiger» geworden.
Die Informanten, meist Parlamentarier , habe er damals nicht im Blick gehabt, sondern das, was daraus gemacht worden sei: Primeurs mit Gegenleistung, etwa Geld, Geschenke oder «gute Presse vor Wiederwahlen». Dem Bundesrat war 1994 allerdings kein einziger solcher Fall bekannt. Trumps Vorgehen beurteilt Reimann differenziert: «Grundsätzlich einverstanden, wenn es sich effektiv um schwerwiegende Missbräuche handelt. » Zugleich hält er fest: «Medienfreiheit selbstverständlich in Ehren und mit Vorrang.
Jede Freiheit hat aber ihre gesetzlich geregelten Grenzen. » Ein Hausverbot für ein ganzes Medienhaus hält er nur «in wirklich schwerwiegenden und wiederholten Fällen» für verhältnismässig. Der Autor ist akkreditierter Journalist im Bundeshaus und Vorstandsmitglied der Vereinigung der Bundeshaus-Journalistinnen und -Journalisten. Im Bundeshaus wurde am Dienstag mehr gelacht als reformiert: Die Debatte über eine grössere Regierung wurde zur Komödie, als sich Zürcher Nationalräte und eine Tessinerin gegenseitig stichelten.
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