Nonbinäre Person verklagt Ryanair auf 5000 Euro, da bei der Flugbuchung keine geschlechtsneutrale Anredeoption vorhanden war. Klage wegen Diskriminierung vor Gericht.
Weil sie sich bei der Flugbuchung gezwungen sah, ein Geschlecht anzugeben, hat eine nonbinäre Person die Fluggesellschaft Ryanair auf 5000 Euro Schmerzensgeld verklagt. Der Fall wird derzeit vor dem Berliner Landgericht verhandelt, eine Entscheidung steht noch aus.
Der Anwalt von Ryanair wies die Vorwürfe zurück. Es handle sich bei der Buchung um einen zivilrechtlichen Vorgang, der keine personenbezogenen Daten zum Geschlecht speichere. Zudem habe die Anrede praktische Gründe, etwa für die Sicherheit und Abwicklung des Flugs.
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